Rückforderung Quellensteuer – Optimieren Sie mit uns Ihre Rendite nach Steuern
Soweit rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll fordern wir für Sie den rückforderbaren Teil der auf Dividenden und Zinsen erhobenen Quellensteuern zurück. Nutzen Sie für dieses komplizierte Verfahren den erweiterten Service der LLB bzw. der LLB-Gruppe.
Erträge wie Zinsen und Dividenden unterliegen in den meisten Ländern einer sogenannten Quellensteuer (Schweiz: Verrechnungssteuer), die direkt von Ihren Erträgen abgezogen wird. Besteht zwischen Ihrem Steuerdomizil und dem Emittentenland ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) und sind Sie abkommensberechtigt, so kann die Quellensteuer ganz oder zumindest teilweise zurückgefordert werden.
Wenn Sie uns einmalig einen Auftrag mit entsprechender Vollmacht erteilen, übernehmen wir für Sie den gesamten Quellensteuer-Rückforderungsprozess.
Unser Angebot
- Laufende Überwachung der gültigen Doppelbesteuerungsabkommen
- Ausfüllen von Anträgen
- Gesamte Korrespondenz mit involvierten Stellen und Ämtern
- Überwachung von Zahlungseingängen
- Gutschrift von Rückforderungsbeträgen
Ihre Vorteile
- Die zeitintensive und komplizierte Abwicklung wird durch Spezialisten der Bank übernommen und überwacht.
- Ihnen entsteht kein weiterer Aufwand.
- Sie kommen in den Genuss einer höheren Performance dank zurückerstatteter, bislang ungenutzter Quellensteuerbeträge.